Ausbildung

Klasse C

Fahrerlaubnis für: 

LKW über 7,5 t zGM, Anhänger bis 750 kg zGM, max. 8 Sitzplätze außer dem Fahrersitz.

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 21 Jahre
  • Vorbesitz Fahrerlaubnis Klasse B
  • eingeschlossene Fahrerlaubnis-Klasse: M, L, C1

Anmerkung:

Für die gewerbliche Nutzung dieser Führerscheinklasse ist die beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer erforderlich.

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Klasse CE

Fahrerlaubnis für: 

LKW über 7,5 t zGM, Anhänger über 750 kg zGM, oder Sattelfahrzeuge, max. 8 Sitzplätze außer dem Fahrersitz.

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 21 Jahre
  • Vorbesitz Fahrerlaubnis Klasse C1
  • eingeschlossene Fahrerlaubnis-Klasse: BE, C1E, L, T, auch DE, wenn der Inhaber die Klasse D besitzt.

Anmerkung:

Für die gewerbliche Nutzung dieser Führerscheinklasse ist die beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer erforderlich.


Klasse D

Fahrerlaubnis für: 

Kraftwagen mit mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, Anhänger bis max. 750 kg.

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 21 Jahre
  • Vorbesitz Fahrerlaubnis Klasse B
  • eingeschlossene Fahrerlaubnis-Klasse: M, L, D1

Anmerkung:

Für die gewerbliche Nutzung dieser Führerscheinklasse ist die beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer erforderlich. 


Klasse DE

Fahrerlaubnis für: 

Kraftwagen mit mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, Anhänger über 750 kg. 

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 21 Jahre
  • Vorbesitz Fahrerlaubnis Klasse D
  • eingeschlossene Fahrerlaubnis-Klasse: D1, BE L, M und C1E, falls der Inhaber die Klasse C1 besitzt. 

Anmerkung:

Für die gewerbliche Nutzung dieser Führerscheinklasse ist die beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer erforderlich. 


Klasse T

Fahrerlaubnis für: 

1. Zugmaschinen, die nach Ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind (max. Höchstgeschwindigkeit 60km/h), auch mit Anhänger

2. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die nach ihrer Bauart für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind (max. Höchstgeschwindigkeit 40km/h), auch mit Anhänger

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Vorbesitz Fahrerlaubnis keine
  • eingeschlossene Fahrerlaubnis-Klasse: M, L

Anmerkung:

Fahrer, die noch nicht 18 Jahre alt sind, dürfen nur Zugmaschinen bis max. Höchstgeschwindigkeit 40km/h fahren.


Klasse C1

Fahrerlaubnis für: 

LKW bis max. 7,5 t zGM, Anhänger bis 750 kg zGM, max. 8 Sitzplätze außer dem Fahrersitz.

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Vorbesitz Fahrerlaubnis Klasse B
  • eingeschlossene Fahrerlaubnis-Klasse: keine

Anmerkung:

Für die gewerbliche Nutzung dieser Führerscheinklasse ist die beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer erforderlich.


Klasse C1E

Fahrerlaubnis für: 

LKW bis max. 7,5 t zGM, Anhänger über 750 kg zGM, max. 8 Sitzplätze außer dem Fahrersitz. Die zGM des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten. Die zGM der Kombination ist auf 12 t begrenzt.

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Vorbesitz Fahrerlaubnis Klasse C1
  • eingeschlossene Fahrerlaubnis-Klasse: BE sowie D1E, wenn der Inhaber die Klasse D1 besitzt

Anmerkung:

Für die gewerbliche Nutzung dieser Führerscheinklasse ist die beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer erforderlich. 

Klasse D1

Fahrerlaubnis für: 

Kraftwagen mit max. 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, Anhänger mit bis max. 750 kg.

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 21 Jahre
  • Vorbesitz Fahrerlaubnis Klasse B

Anmerkung:

Für die gewerbliche Nutzung dieser Führerscheinklasse ist die beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer erforderlich. 


Klasse D1E

Fahrerlaubnis für: 

Kraftwagen mit max. 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, Anhänger über 750 kg, die zG der Kombination darf nicht 12 t übersteigen.

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Vorbesitz Fahrerlaubnis Klasse D1
  • eingeschlossene Fahrerlaubnis-Klasse: M, L

Anmerkung:

Für die gewerbliche Nutzung dieser Führerscheinklasse ist die beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer erforderlich. 


Berufskraftfahrer Grundqualifikation

5 Wochen Vollzeit

nach §2 Abs. 2 BKrFQG (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz)

Die Dauer des Unterrichts beträgt insgesamt 140 Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten. Während des Unterrichts sind jeweils die erforderlichen grundlegenden Kenntnisse und Fertigkeiten aus den in Anlage 1 BKrFQV aufgeführten Kenntnisbereichen zu vermitteln.

Im Verlauf des Unterrichts werden mindestens 10 Unterrichtseinheiten
praktische Ausbildung am Fahrzeug durchgeführt.

Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung von 90 Minuten Dauer, welche durch die IHK-Saarland durchgeführt wird.

Termine werden nach Bedarf vergeben.

Berufskraftfahrer Weiterbildung

Modul 1

(Sozial)-Vorschriften für den Güterverkehr / Personenverkehr

Modul 2

Eco-Training


Modul 3

Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit


Modul 4

Ladungssicherung (LKW), Fahrgastsicherheit und Gesundheit (Bus) 

Modul 5

Schaltstelle Fahrer, Dienstleister, Imageträger